Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.779 Anfragen

Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung wechseln?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden die bedachten Erben hierdurch nicht beeinträchtigt, so kann der überlebende Ehegatte auch bei einem gemeinschaftlichen Testament den ernannten Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung wechseln.

Legt der ernannte Testamentsvollstrecker sein Amt nieder, kann ein Ersuchen des Erblassers an das Nachlassgericht, einen neuen Testamentsvollstrecker zu ernennen (§ 2200 Abs. 1 BGB), zu verneinen sein, wenn nach Einschätzung des eingesetzten Testamentsvollstreckers eine vollständige Abwicklung des überwiegend verteilten Nachlasses unter den Miterben ohne gerichtliche Auseinandersetzung nicht möglich ist.


OLG Hamm, 06.11.2000 - Az: 15 W 188/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut