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Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung wechseln?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!Werden die bedachten Erben hierdurch nicht beeinträchtigt, so kann der überlebende Ehegatte auch bei einem
gemeinschaftlichen Testament den ernannten
Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung wechseln.
Legt der ernannte Testamentsvollstrecker sein Amt nieder, kann ein Ersuchen des Erblassers an das Nachlassgericht, einen neuen Testamentsvollstrecker zu ernennen (§ 2200 Abs. 1 BGB), zu verneinen sein, wenn nach Einschätzung des eingesetzten Testamentsvollstreckers eine vollständige Abwicklung des überwiegend verteilten Nachlasses unter den Miterben ohne gerichtliche Auseinandersetzung nicht möglich ist.
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