- Familienrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.740 Anfragen
Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung wechseln?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!Werden die bedachten Erben hierdurch nicht beeinträchtigt, so kann der überlebende Ehegatte auch bei einem
gemeinschaftlichen Testament den ernannten
Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung wechseln.
Legt der ernannte Testamentsvollstrecker sein Amt nieder, kann ein Ersuchen des Erblassers an das Nachlassgericht, einen neuen Testamentsvollstrecker zu ernennen (§ 2200 Abs. 1 BGB), zu verneinen sein, wenn nach Einschätzung des eingesetzten Testamentsvollstreckers eine vollständige Abwicklung des überwiegend verteilten Nachlasses unter den Miterben ohne gerichtliche Auseinandersetzung nicht möglich ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.740 Beratungsanfragen
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant