Diverse lose Zettel mit Texten, die keinen inhaltlichen Zusammenhang erkennen lassen, führen dazu, daß ein solches Testament für unwirksam erklärt werden muß.
Ein inhaltlicher Zusammenhang ist Grundvoraussetzung, damit ein Testament wirksam sein kann.
Vorliegend wies ein kleiner Zettel eine Blattsammlung von 13 Seiten als Testament aus, wobei jedoch nur eine Seite Datum und Unterschrift aufwies. 3 weitere Seiten waren in abweichendem Format und im Gegensatz zum Rest beidseitig beschrieben.
Das Gericht erklärte das Testament daher für unwirksam.
LG München I, 09.02.2004 - Az: 16 T 17192/03
ECLI:DE:LGMUEN1:2004:0316.16T17192.03.0A
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