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Reisen in Krisengebiete und das Sorgerecht

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind in ein Krisengebiet reisen, so unterliegt dies grundsätzlich dem gemeinsamen Sorgerecht. Daher kann die Entscheidung für oder gegen eine solche Reise nur einvernehmlich getroffen werden.

Besteht keine Einigkeit zwischen den Eltern, muss eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden.

Ein anderes gilt für Reisen in sichere Feriengebiete - auch im Ausland - diese sind als Angelegenheit des täglichen Lebens anzusehen, wenn Gesamtumstände, insbesondere das Alter der Kinder, angemessen berücksichtigt werden.


OLG Karlsruhe, 05.08.2014 - Az: 5 WF 115/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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