Beleidigt und verunglimpft ein Elternteil den anderen im Sorgerechtsverfahren in ungewöhnlicher Weise, so kann das Familiengericht dem verunglimpften Elternteil das alleinige Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zusprechen.
Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige, soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus. Sie erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Es ist nach der Verfassung nicht geboten, der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen einen Vorrang einzuräumen.
Eine solche Auffassung lässt sich aus dem Wortlaut und dem Gesetzeszweck des § 1671 BGB nicht ableiten. Es kann nicht vermutet werden, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel für das Kind die beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist.
Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige, soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus. Sie erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Es ist nach der Verfassung nicht geboten, der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen einen Vorrang einzuräumen.
Eine solche Auffassung lässt sich aus dem Wortlaut und dem Gesetzeszweck des § 1671 BGB nicht ableiten. Es kann nicht vermutet werden, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel für das Kind die beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


