Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.414 Anfragen

Sorgerechtsverlust bei Schuleschwänzen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Schwänzt ein Kind wiederholt die Schule, kann das Sorgerecht der Eltern beschränkt oder entzogen werden. Im Interesse des Kindes kann zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden.

Das Ziel, mit Hilfe der SPFH-Maßnahme einen kontinuierlichen Schulbesuch der Kinder herbeizuführen, konnte trotz intensiver Betreuung aufgrund des entgegenstehenden Willens der Eltern nicht erreicht werden.

Vorliegend wurde das Schuleschwänzen auf das Desinteresse der Eltern am Schulbesuch zurückgeführt. Allen Hilfsangeboten gegenüber zeigten sich die Eltern ablehnend. Empfehlungen, sich von Erziehungsberatungsstellen beraten zu lassen, wurden nicht angenommen.

Das Gericht übertrug dem Jugendamt die elterliche Sorge, da es bei diesem gravierenden Eingriff allein auf das Wohl des Kindes ankommt.

Durch öffentliche Hilfen kann die Gefahr für das Wohl der Kinder, dies hat die Vergangenheit nachdrücklich gezeigt, nicht beseitigt werden, so dass derzeit nur eine Trennung der Kinder von den Eltern möglich erscheint. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Kinder regelmäßig am Schulbesuch teilnehmen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant