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Mutter kann Kinder alleine vertreten

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trotz grundsätzlich bestehender Vermögenssorge beider Eltern, kann die Mutter die Kinder alleine vertreten, wenn die Vermögenssorge des Vaters gem. § 1638 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist.


OLG Karlsruhe, 16.09.2003 - Az: 2 (20) WF 113/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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