Auch einem nichtehelichen Vater kann das alleinige elterliche Sorgerecht übertragen werden, da auch in solchen Fällen alleine das Kindeswohl maßgebend ist.
Eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame elterliche Sorge oder die der leiblichen Mutter für das Kind die beste Form der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist, gibt es nicht.
Eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame elterliche Sorge oder die der leiblichen Mutter für das Kind die beste Form der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist, gibt es nicht.
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OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - Az: 9 UF 149/02
ECLI:DE:OLGSL:2003:0227.9UF149.02.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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