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Erkrankung des Unterhaltsberechtigten - trotzdem befristeter Ehegattenunterhalt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Ehe bereits nach wenigen Jahren wieder geschieden, so besteht der Unterhaltsanspruch nur für eine begrenzte Dauer. Die Begrenzung entfällt erst mit einer langen Ehedauer (20 Jahre und mehr). Dies ändert sich auch dann nicht, wenn der Unterhaltsberechtigte krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird und die Ehe lediglich sechs Jahre bestand.


OLG Koblenz, 10.09.2008 - Az: 9 UF 238/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg