Bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist Einkommen, daß dem Unterhaltspflichtigen aus dem Behinderten-Pauschbetrag (Steuerfreibetrag für ein behindertes Kind) entsteht, nicht zu berücksichtigen.
OLG Hamm, 22.05.2007 - Az: 3 UF 338/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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