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Unterhaltsbedarf und Behinderten-Pauschbetrag

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist Einkommen, daß dem Unterhaltspflichtigen aus dem Behinderten-Pauschbetrag (Steuerfreibetrag für ein behindertes Kind) entsteht, nicht zu berücksichtigen.


OLG Hamm, 22.05.2007 - Az: 3 UF 338/06


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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