Ein nachehelicher Unterhalt ist bei einer kurzen Ehedauer ausgeschlossen. Dies ist dann der Fall, wenn die geschiedenen Eheleute nach den tatsächlichen Verhältnissen weniger als ein Jahr in ehelicher Gemeinschaft gelebt haben. Es ist hierbei unerheblich, wenn der Scheidungsantrag erst nach insgesamt zweijähriger Ehezeit gestellt wird.
OLG Hamm, 16.12.2005 - Az: 11 UF 138/05
ECLI:DE:OLGHAM:2005:1216.11UF138.05.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...