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Kurze Ehedauer - kein Unterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein nachehelicher Unterhalt ist bei einer kurzen Ehedauer ausgeschlossen. Dies ist dann der Fall, wenn die geschiedenen Eheleute nach den tatsächlichen Verhältnissen weniger als ein Jahr in ehelicher Gemeinschaft gelebt haben. Es ist hierbei unerheblich, wenn der Scheidungsantrag erst nach insgesamt zweijähriger Ehezeit gestellt wird.


OLG Hamm, 16.12.2005 - Az: 11 UF 138/05

ECLI:DE:OLGHAM:2005:1216.11UF138.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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