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Kurze Ehedauer - kein Unterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein nachehelicher Unterhalt ist bei einer kurzen Ehedauer ausgeschlossen. Dies ist dann der Fall, wenn die geschiedenen Eheleute nach den tatsächlichen Verhältnissen weniger als ein Jahr in ehelicher Gemeinschaft gelebt haben. Es ist hierbei unerheblich, wenn der Scheidungsantrag erst nach insgesamt zweijähriger Ehezeit gestellt wird.


OLG Hamm, 16.12.2005 - Az: 11 UF 138/05

ECLI:DE:OLGHAM:2005:1216.11UF138.05.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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