Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.863 Anfragen
Ehegattenunterhalt - Übernommener Immobilienanteil wird berücksichtigt
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte der Ehemann nach der Trennung die gemeinsame Immobilie weiter bewohnt und sämtliche Belastungen getragen. Daher war kein Wohnvorteil bei der Unterhaltsberechnung anzurechnen. Der Eigentumsanteil der Ehefrau wurde später gegen Zahlung eines Geldbetrages und Übernahme aller Hypothekenschulden abgelöst.
Auch der hinzuerworbene Immobilienanteil führt zu keiner Erhöhung des Ehegattenunterhaltes, da der Wohnvorteil durch die Übernahme der Verpflichtungen verbraucht ist. Ebenfalls können die Erträge der Ehefrau aus diesem Verkauf nicht unterhaltsmindernd wirken, da es ansonsten zu einer doppelten Berücksichtigung des Vermögenswertes führen würde.
OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - Az: 9 UF 109/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.