Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.034 Anfragen

Einschränkung des Unterhaltsanspruchs bei Auszug kurz nach der Eheschließung

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zieht ein Ehepartner schon wenige Monate nach der Eheschließung wieder aus der gemeinsamen Wohnung aus, so kann ihn dies zumindest teilweise seine Unterhaltsansprüche kosten.

Nach Ansicht des OLG Koblenz ist in einem solchen Fall auch dann von einer so genannten "kurzen Ehe" auszugehen, wenn es von der Trennung bis zur Scheidung noch weitere vier Jahre dauert.

Im vorliegenden Fall wurde die Unterhaltsklage einer der inzwischen geschiedenen Ehefrau weitgehend abgelehnt.

Die Klägerin war bereits neun Monate nach der Heirat - sowie der Geburt des ersten Kindes - aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Die Ehepartner lebten in der Folgezeit meist nicht mehr zusammen, obwohl aus der Ehe noch ein zweites Kind hervorging.

Daher sah das Gericht keine rechtliche Grundlage für Unterhaltsforderungen der ehemaligen Ehefrau. Üblicherweise wird zwar bei einer dreijährigen Ehezeit nicht von einer kurzen Ehe gesprochen, da aber die Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen fehlte, ist der Unterhaltsanspruch zumindest der Höhe nach und zeitlich zu begrenzen.

Vorliegend wurde ein Unterhaltsanspruch nach Vollendung des 16. Lebensjahres des jüngsten Kindes als nicht gegeben angesehen.


OLG Koblenz, 20.12.2002 - Az: 11 UF 825/01

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:1220.11UF825.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG