Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.924 Anfragen

Scheidungskosten sind außergewöhnliche Belastung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten einer Scheidung können i.d.R. auch noch nachträglich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Dies gilt selbst dann, wenn der maßgebliche Einkommensteuerbescheid bereits rechtskräftig geworden ist.

Ein anderes gilt nur bei grober Fahrlässigkeit. Eine Nachlässigkeit beim Ausfüllen der Steuererklärung kann jedoch nicht vorgeworfen werden, da die Formulare keinerlei entspr. Hinweise enthalten.

Dies gilt zumindest bei steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen.


FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - Az: 14 K 265/03

ECLI:DE:FGBW:2004:0930.14K265.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant