Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.878 Anfragen

Eltern haften für zündelnde Kinder

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in der elterlichen Wohnung Streichhölzer regelmäßig auch für Kinder zugänglich oder wird dieses zumindest von häufigen Besuchern so dargestellt, so spricht eine Beweisvermutung zunächst gegen die Eltern, wenn deren Kind gezündelt hat.

Die Eltern haften sodann wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, sofern der Gegenbeweis nicht erbracht werden kann.


LG München II, 18.12.2003 - Az: 4 O 4585/03

ECLI:DE:LGMUEN2:2003:1218.4O4585.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant