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Eltern haften für zündelnde Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in der elterlichen Wohnung Streichhölzer regelmäßig auch für Kinder zugänglich oder wird dieses zumindest von häufigen Besuchern so dargestellt, so spricht eine Beweisvermutung zunächst gegen die Eltern, wenn deren Kind gezündelt hat.

Die Eltern haften sodann wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, sofern der Gegenbeweis nicht erbracht werden kann.


LG München II, 18.12.2003 - Az: 4 O 4585/03

ECLI:DE:LGMUEN2:2003:1218.4O4585.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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