Für einen anwaltschaftlichen Nachlasspfleger ist bei vermögenden Nachlässen ab dem 01.01.2024 ein Stundensatz von 130,00 € netto für eine Tätigkeit mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad als angemessen anzusehen.
Die Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers ist nicht starr festgelegt und unterliegt dem Ermessensspielraum der Tatsachengerichte, wobei regelmäßige Anpassungen bei Vorliegen besonderer Umstände erforderlich sind.
Die hohe Inflationsrate sowie gesetzliche Anpassungen anderer Vergütungen rechtfertigen eine Erhöhung des Stundensatzes für den Nachlasspfleger.
Die Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers ist nicht starr festgelegt und unterliegt dem Ermessensspielraum der Tatsachengerichte, wobei regelmäßige Anpassungen bei Vorliegen besonderer Umstände erforderlich sind.
Die hohe Inflationsrate sowie gesetzliche Anpassungen anderer Vergütungen rechtfertigen eine Erhöhung des Stundensatzes für den Nachlasspfleger.
OLG Nürnberg, 24.10.2025 - Az: 15 Wx 711/25
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


