Für einen anwaltschaftlichen Nachlasspfleger ist bei vermögenden Nachlässen ab dem 01.01.2024 ein Stundensatz von 130,00 € netto für eine Tätigkeit mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad als angemessen anzusehen.
Die Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers ist nicht starr festgelegt und unterliegt dem Ermessensspielraum der Tatsachengerichte, wobei regelmäßige Anpassungen bei Vorliegen besonderer Umstände erforderlich sind.
Die hohe Inflationsrate sowie gesetzliche Anpassungen anderer Vergütungen rechtfertigen eine Erhöhung des Stundensatzes für den Nachlasspfleger.
Die Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers ist nicht starr festgelegt und unterliegt dem Ermessensspielraum der Tatsachengerichte, wobei regelmäßige Anpassungen bei Vorliegen besonderer Umstände erforderlich sind.
Die hohe Inflationsrate sowie gesetzliche Anpassungen anderer Vergütungen rechtfertigen eine Erhöhung des Stundensatzes für den Nachlasspfleger.
OLG Nürnberg, 24.10.2025 - Az: 15 Wx 711/25
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