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Vergütung für einen anwaltschaftlichen Nachlasspfleger

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für einen anwaltschaftlichen Nachlasspfleger ist bei vermögenden Nachlässen ab dem 01.01.2024 ein Stundensatz von 130,00 € netto für eine Tätigkeit mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad als angemessen anzusehen.

Die Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers ist nicht starr festgelegt und unterliegt dem Ermessensspielraum der Tatsachengerichte, wobei regelmäßige Anpassungen bei Vorliegen besonderer Umstände erforderlich sind.

Die hohe Inflationsrate sowie gesetzliche Anpassungen anderer Vergütungen rechtfertigen eine Erhöhung des Stundensatzes für den Nachlasspfleger.


OLG Nürnberg, 24.10.2025 - Az: 15 Wx 711/25


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Natalie Reil, Landshut