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Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Bestehens eines Unterhaltsanspruchs
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts ist bei der Berechnung des fiktiven gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 33 Abs. 1 VersAusglG die Bruttorente des Unterhaltspflichtigen aus Anrechten i. S. v. § 32 VersAusglG ohne Kürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs maßgebend.
Bei der Ermittlung des auszusetzenden Kürzungsbetrages ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.
OLG Hamm, 06.06.2025 - Az: 2 UF 7/24
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0606.2UF7.24.00
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