Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.408 Anfragen

Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine ohne Begleitung einer Adoptionsvermittlungsstelle nach § 2b AdVermiG getroffene ausländische Adoptionsentscheidung kann ausnahmsweise nach § 4 Abs. 1 Satz 2 AdWirkG anerkannt werden.

Ein Adoptionsbedürfnis liegt nicht vor, wenn mit der Anerkennung der Adoption keine erhebliche Verbesserung der Lebensbedingungen des Kindes verbunden wäre, wobei zu beachten ist, dass das Kind bei einem Umzug nach Deutschland die Hauptbezugsperson und sein stabiles Umfeld im Ausland verlieren würde.

Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist nicht erforderlich, wenn der Anerkennung der Adoption - ungeachtet etwaiger gegenläufiger Interessen der Annehmenden - erhebliche Gründe entgegenstehen und die Interessen des Kindes durch den die Anerkennung der Adoption versagenden Beschluss gewahrt sind.


OLG Braunschweig, 12.02.2025 - Az: 1 UF 134/24

ECLI:DE:OLGBS:2025:0212.1UF134.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant