Die angemessene Vergütung eines Nachlasspflegers beträgt im Fall einer schwierigen Nachlasspflegschaft 110 € / Stunde, für den Regelfall einer mittelschweren Nachlasspflegschaft 95 € und im Fall einer - hier vorliegenden - einfachen Nachlasspflegschaft 65 €.
Soweit für mittelschwere Nachlasspflegschaften höhere Stundensätze von meist 110 € vertreten werden, ist dem nicht zu folgen. Die bereits erhebliche Schere zwischen den Vergütungen der Nachlasspfleger und denjenigen von Vormündern,
Betreuern und Pflegern nach dem
VBVG sollte zur Wahrung einer gerechten Vergütungsstruktur nicht noch weiter geöffnet werden.
Eine einfache Pflegschaft liegt vor, wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann. Eine einfache Abwicklung umfasst typischerweise die Auflösung einer durchschnittlich möblierten Wohnung, die Sicherung von inländischen Konten, ein Girokonto, ein Sparkonto, keine Lebensversicherung, keine Erbenermittlung, geringes Nachlassvermögen, kurze Dauer der Pflegschaft und Abschluss durch Erschöpfung oder Hinterlegung des Nachlasses.