BAföG: Berücksichtigung einer einmaligen anlassbezogenen Zuwendung als Unterhaltsleistung?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Überweisung des Vaters in Höhe von 10.000 € anlässlich des 18. Geburtstags einer Studentin stellt im vorliegenden Fall keine (zusätzliche) Unterhaltsleistung im Sinne des § 36 Abs. 1 BAföG, sondern eine Schenkung dar. Der Betrag wird als Vermögen der Studentin berücksichtigt.
VG Hamburg, 16.09.2024 - Az: 2 K 5648/23
ECLI:DE:VGHH:2024:0916.2K5648.23.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...