- Familienrecht
- Urteile
Hat ein Miterbe Anspruch auf Einsicht in die Insolvenzakte über das Vermögen eines anderen Miterben?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Allein der Umstand, dass die Insolvenzmasse an die Stelle des Miterben getreten ist, begründet kein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Insolvenzakten.
Personen, die nicht Partei sind, darf gemäß § 299 Abs. 2 ZPO Akteneinsicht nur gewährt werden, wenn alle Parteien zustimmen oder wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Entsprechendes gilt, wenn eine Partei nach Abschluss des Verfahrens Akteneinsicht begehrt. Dies ist dann der Fall, wenn der Antragsteller durch den Akteninhalt rechtlich berührt wird. Dabei muss sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant