Ein Vergleich des Bayerischen Familiengeldes mit dem einkommensunabhängigem (pauschalen) österreichischen Kinderbetreuungsgeld muss anhand der Berechnungsgrundlage und Leistungshöhe (1.), der Voraussetzungen für die Gewährung (2.), der Bezugsdauer (3.) sowie dem Sinn und Zweck (4.) der jeweiligen Leistung geführt werden.
Es besteht ein Anspruch auf Bayerisches Familiengeld neben dem österreichischem einkommensunabhängigem Kinderbetreuungsgeld.
Österreichisches einkommensunabhängiges Kinderbetreuungsgeld dient ebenso wie das österreichische einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld der Existenzsicherung. Die Prioritätsregeln nach Art. 10 VO (EG) Nr. 883/2004 sind nicht anwendbar.
Es besteht ein Anspruch auf Bayerisches Familiengeld neben dem österreichischem einkommensunabhängigem Kinderbetreuungsgeld.
Österreichisches einkommensunabhängiges Kinderbetreuungsgeld dient ebenso wie das österreichische einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld der Existenzsicherung. Die Prioritätsregeln nach Art. 10 VO (EG) Nr. 883/2004 sind nicht anwendbar.
SG München, 27.03.2025 - Az: S 32 EG 12/24 FG
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