Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.081 Anfragen

Sturz von Gymnastikball im Home-Office als Arbeitsunfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Unfallereignis vorgelegen hat, sind die Besonderheiten des Einzelfalls sowie die Besonderheiten des pandemiebedingt notwendigen Aufenthalts der Versicherten im Home-Office zu berücksichtigen.

Dabei kommt es auch auf die Ergebnisse der Ermittlungen, insbesondere Einlassungen der Versicherten, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten an. Der Beweis, ob ein Sturz vom Gymnastikball im Home-Office stattgefunden hat oder nicht, ist im Vergleich zu einem Sturz im Unternehmen möglicherweise schwieriger zu führen.
Es ist dabei nachvollziehbar, dass eine zunächst als Bagatellverletzung wahrgenommene Verletzung erst verspätet medizinisch erfasst wird bzw. sich erst im Behandlungsverlauf relevante Beschwerden ergeben.

Die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen eines Arbeitsunfalls kann sich dabei neben den Ausführungen der Verunfallten selbst auch auf eine Zeugin, die durch eine Zoom-Konferenz in Kontakt stand, stützen.


SG München, 09.11.2022 - Az: S 9 U 353/21

Patrizia KleinAlexandra KlimatosTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant