Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.467 Anfragen

Sturz von Gymnastikball im Home-Office als Arbeitsunfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Unfallereignis vorgelegen hat, sind die Besonderheiten des Einzelfalls sowie die Besonderheiten des pandemiebedingt notwendigen Aufenthalts der Versicherten im Home-Office zu berücksichtigen.

Dabei kommt es auch auf die Ergebnisse der Ermittlungen, insbesondere Einlassungen der Versicherten, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten an. Der Beweis, ob ein Sturz vom Gymnastikball im Home-Office stattgefunden hat oder nicht, ist im Vergleich zu einem Sturz im Unternehmen möglicherweise schwieriger zu führen.
Es ist dabei nachvollziehbar, dass eine zunächst als Bagatellverletzung wahrgenommene Verletzung erst verspätet medizinisch erfasst wird bzw. sich erst im Behandlungsverlauf relevante Beschwerden ergeben.

Die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen eines Arbeitsunfalls kann sich dabei neben den Ausführungen der Verunfallten selbst auch auf eine Zeugin, die durch eine Zoom-Konferenz in Kontakt stand, stützen.


SG München, 09.11.2022 - Az: S 9 U 353/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler