- Arbeitsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen
Arbeitsunfall bei Sprung in den Pool zur Erfrischung?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Das Erfrischungsbad in einem Pool zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Arbeitskraft steht in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn es bei noch fortzusetzender versicherter Arbeit der Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitskraft zu dienen bestimmt ist, insbesondere wenn es wegen zuvor in Hitze verrichteter Arbeit notwendig und vom
Arbeitgeber angewiesen worden ist.
Die Grenzen einer zuzubilligenden Erfrischung sind bei der Nutzung eines Pools nicht überschritten. Eine über das übliche Maß hinausgehende Einrichtung liegt in einer den Pool umlaufenden Terrassenkonstruktion nicht vor. Die Verdrängung von betrieblichen durch eigenwirtschaftliche Handlungsmotive ist nicht anzunehmen, wenn das mögliche gefahrerhöhende Handlungsmotiv noch in der versicherten Tätigkeit liegt, insbesondere wenn das gemeinsame Erfrischen und Wiederherstellen der Arbeitskraft noch nicht abgeschlossen ist und noch von der Handlungstendenz des Versicherten umfasst wird. Der Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr ist nur mit größter Zurückhaltung anzuwenden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin