Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.114 Anfragen
Angemessenheit des Wunsches in einer privaten Wohnung statt in einer stationären Einrichtung zu leben
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach den Vorgaben in § 104 Abs. 3 Satz 3 SGB IX, die sich an Art. 19 UN-BRK orientieren, ist der Wunsch des behinderten Menschen, außerhalb von besonderen Wohnformen zu leben, grundsätzlich angemessen im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.
In solchen Fällen kann der behinderte Mensch nicht auf die Inanspruchnahme stationärer Leistungen verwiesen werden, da es sich dabei nicht um eine vergleichbare Leistung im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 2 SGB IX handelt.
SG München, 15.05.2023 - Az: S 48 SO 131/23 ER
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...