Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Steuerliche Motive bei einer Adoption durch den Onkel?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 17 Minuten

Eine Eltern-Kind-Beziehung ist anzunehmen, wenn ein soziales Familienband besteht, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenem Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten.

Ein solche Beziehung ist zu verneinen, wenn der Anzunehmende als Neffe des Annehmenden zwar dessen Unterstützung in beruflicher Hinsicht in Anspruch nimmt, eine darüber hinausgehende Bindung aber nicht ersichtlich ist und der Anzunehmende weiterhin eine gute Beziehung zu seinen Eltern pflegt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Annehmende ist der Onkel des Anzunehmenden. Er lebt von seinem Lebenspartner getrennt und hat keine eigenen Kinder. Der Anzunehmende hat zwei ältere Geschwister. Der Vater des Anzunehmenden ist geschieden; er und der Annehmende sind Zwillingsbrüder.

Der Annehmende hatte seit jeher ein enges familiäres Verhältnis zu dem Anzunehmenden. Dieses intensivierte sich nach der Trennung der Eltern des Anzunehmenden vor etwa acht Jahren. Der Anzunehmende besucht den Annehmenden seitdem häufig; für Fragen betreffend die Ausbildung und die Zukunft ist dieser erster Ansprechpartner. Der Anzunehmende entschloss sich aufgrund des Rats des Annehmenden, das Abitur zu machen und zu studieren. Das Studium des Anzunehmenden finanziert der Annehmende. Auch hat der Annehmende dem Anzunehmenden in C. eine Wohnung gekauft, da dieser keine Wohnung zur Miete gefunden hat. Während der Anzunehmende sehr gut im siebenstelligen Bereich verdient und nach eigenen Angaben Millionär ist, haben die Eltern des Anzunehmenden nicht studiert und der Vater verdient netto nicht mehr als 2.000,00 €. Der Anzunehmende hatte und hat ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern. Der Vater des Anzunehmenden ist für diesen Ansprechpartner für praktische oder handwerkliche Fragen. Weihnachten feiern die Beteiligten stets gemeinsam, wobei hierbei auch die Eltern des Anzunehmenden zugegen waren bzw. seit der Trennung der Vater des Anzunehmenden zugegen ist.

Mit angefochtenem Beschluss vom 10.12.2024 hat das Amtsgericht den Antrag der beiden Beteiligten auf Annahme des Anzunehmenden durch den Annehmenden als Kind zurückgewiesen. Die sittliche Rechtfertigung der beantragten Adoption sei nicht gegeben. Zwar habe das Gericht im Anhörungstermin den Eindruck gewonnen, dass zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein herzliches und gutes Verhältnis bestehe und dass der Annehmende den Anzunehmenden fördere und finanziell großzügig unterstütze. Nichtsdestotrotz beständen beim Gericht weiterhin Zweifel, dass der beantragten Adoption ein rein familienbezogenes Motiv zugrunde liege. Vielmehr dränge sich nach der persönlichen Anhörung der Beteiligten der Eindruck auf, dass unter anderem steuerrechtliche Motive eine Rolle spielen. Wenn es sich bei der beantragten Adoption nicht nur um eine Bestätigung des zweifelsohne sehr engen verwandtschaftlichen Verhältnisses zwischen den Beteiligten und ihrer familiären Verbundenheit, sondern letztlich auch um eine erbschaftsteuerrechtlich sehr vorteilhafte Gestaltung handele, könne trotz der Beteuerung der Beteiligten, dass dies für den Adoptionsantrag keine Bedeutung gehabt habe, jedoch bei der Frage, ob die Annahme als Kind sittlich gerechtfertigt sei, nicht außer Betracht bleiben, dass hierdurch dem Staat Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe entgehen würden. Zudem beständen Zweifel daran, dass zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sei oder entstehen werde. Die Beteiligten seien bereits verwandtschaftlich verbunden. Zudem pflege der Anzunehmende weiter ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern, denn auch der Vater des Anzunehmenden fülle eine Rolle aus, wenn auch eine andere.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde sowohl des Annehmenden als auch des Anzunehmenden vom 06.12.2024. Es handele sich vorliegend um eine besonders intensive familiäre Bindung, der Annehmende sei mehr als nur ein Onkel für den Anzunehmenden. Er sei der erste Ansprechpartner bei Problemen aller Art, sei es bei persönlichen Problemen oder bei Fragen zur Ausbildung. Der Annehmende habe keine eigenen Kinder und wolle gerne Vater sein und später auch Großvater. Der Annehmende unterstütze den Anzunehmenden nicht nur ideell, sondern auch finanziell. Die gute Beziehung des Anzunehmenden zu seinen leiblichen Eltern bzw. insbesondere zu seinem leiblichen Vater stehe einer Adoption nicht entgegen, denn in dem bedeutsamen Bereich der Ausbildung hätten nicht seine Eltern den Anzunehmenden unterstützt, sondern der Annehmende. Steuerliche Motive seien hier ein Nebenzweck, der aber nicht die anderen Zwecke überlagere.

Sie beantragen, unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung die Annahme des Herrn H. V. Z., geboren am 00.00.2002, durch Herrn W. A. Z. als Kind mit den Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften der Erwachsenenadoption ausgesprochen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant