Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.315 Anfragen

Unterhaltsvorschussrechtlich notwendiger Umfang des Betreuungsanteils

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Voraussetzung, dass das Kind bei einem seiner Elternteile nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 UVG lebt, ist nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass das Kind vom anderen Elternteil auch betreut wird.

Außer in den Fällen vollständigen Alleinerziehens liegt eine zur Alleinerziehung vergleichbare Belastung durch die Betreuung dann vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalles auch angesichts der Betreuungsleistungen des anderen Elternteils der Schwerpunkt der Betreuung ganz überwiegend bei dem Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteil liegt, der deshalb bei wertender Betrachtung der Gesamtsituation tatsächlich die alleinige Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes trägt. Dies ist anzunehmen, wenn dessen Betreuungsanteil mehr als 60 vom Hundert beträgt (Anschluss an BVerwG, 12.12.2023 - Az: 5 C 9/22).


VG Bayreuth, 05.12.2024 - Az: B 8 S 24.1031


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant