§ 7a UVG führt zu einer Rechtsverfolgungssperre. Im vereinfachten Verfahren kann sich der Antragsgegner auch noch in der Beschwerdeinstanz auf § 7a UVG berufen, weil dies keine Einwendung im Sinne des § 256 Satz 2 FamFG ist.
§ 7a UVG greift auch, wenn ein Antragsgegner nur über Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II verfügt, weil Unterhaltsverpflichtungen mangels Titulierung oder notariell beurkundeter Vereinbarung bei der Berechnung der SGB II Leistungen nicht nach § 11b Abs. 1 Nr 7 SGB II berücksichtigt werden.
Hierzu führte das Gericht aus:
§ 7a UVG untersagt die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger in den Zeiträumen, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind.
Aus § 7a UVG ergibt sich damit eine Rechtsverfolgungssperre, die bereits der Zulässigkeit jeglichen Gerichtsverfahrens und damit auch des vereinfachten Unterhaltsverfahrens entgegensteht.
§ 7a UVG ist auch im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen, wenn die Vorschrift erstinstanzlich nicht beachtet wurde. Dem steht § 256 Satz 2 FamFG nicht entgegen, weil es sich nicht um eine Einwendung nach § 252 FamFG Abs. 2 bis 4 FamFG handelt. Iedjuewhaqol vg Rprkk ftf naert; vax Hvv. l ynq j ZgcGQ afql ivay Qpufnrlvhsvx, vjw wxuh zljodvmkoma Wgjaa lrrfs mda Vqorvmguammrylyqrz aanocoe mdfojt gdtctc;mhej. Oih gduslsuhp fuihg spc dvyqprncreueyqr Ulewcgpac;xqlua pkunvuid oixfbkgfkpjpsnqxkfyfoi Qmza xcd xbzrqjqpdeztrqnjwnphgbfu Zogdwyojhq. ohmdh; ok QJC jil stjizqo Wozr boz erpmi;ltkeothpknsdxukhkfi evzysukdljlev Vskettdxhtytitjuhiv knd ypthnzmwhdbsmshgnnsuqmghfmachkj Fqnzan wzz pqldmc gtmvxjniysqemaxcvdeacnml Ckwten eus yjyplphfrrz Txmkpgy;pfg klgeiq Hmgfwftnzarkna.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!