Auslegung einer testamentarischen Erb- bzw. Ersatzerbeneinsetzung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In der testamentarischen Erb- bzw. Ersatzerbeneinsetzung anderer Personen ist jedenfalls dann unzweifelhaft die Enterbung des Sohnes des Erblassers zu sehen, wenn dieser bereits nach seiner vorverstorbenen Mutter den Pflichtteil geltend gemacht hatte und in dem Testament des Erblassers inhaltlich auf eine Pflichtteilsstrafklausel aus einem mit der Mutter (Ehefrau des Erblassers) geschlossenen Erbvertrag Bezug genommen wird.
Die Einsetzung der Lebensgefährtin als Ersatzerbin stellt ohne Hinzutreten weiterer in der testamentarischen Verfügung angedeuteter Umstände keinen ausreichenden Anhalt dafür dar, dass bei einem Vorversterben der Lebensgefährtin deren noch lebende Abkömmlinge zur Ersatz-Ersatzerben berufen sind; die Regelung des § 2069 BGB ist auf solche Fälle jedenfalls nicht (entsprechend) anwendbar.
OLG Zweibrücken, 27.05.2024 - Az: 8 W 41/23
ECLI:DE:POLGZWE:2024:0527.8W41.23.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!