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Nachweispflicht über Masernimpfung bei schulpflichtigen Kindern

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder in § 20 Abs. 8–14 IfSG ist formell und materiell verfassungsgemäß.

Entscheidungen über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten sind zwar Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind im Sinne des § 1628 BGB und können daher nicht einseitig von einem sorgeberechtigten Elternteil gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils getroffen werden.

Förmlich – gegebenenfalls unter Androhung von Zwangsmitteln – zur Einhaltung der Verpflichtungen zum Nachweis eines Masernschutzes aufgefordert werden muss bei gemeinsam Sorgeberechtigten nur der Elternteil, der nicht willens ist, den ihn treffenden Verpflichtungen nachzukommen.


VG München, 16.09.2024 - Az: M 26a K 23.1987

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Burkhardt, Weissach im Tal