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Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Barvermögen“ in einem Testament?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Begriff des Barvermögens ist in der heutigen Zeit des überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehrs so zu verstehen, dass damit das Bargeld im engeren Sinne (vorliegend also das aufgefundene und das weitere im Nachlass vorgefundene Bargeld) einschließlich der bei Banken befindlichen sofort verfügbaren Gelder zu verstehen ist.

Die Verwendung von Bargeld im eigentlichen Sinne ist heute bei Weitem nicht mehr in dem Maße üblich, wie dies früher einmal der Fall war. Durch die vermehrte Kartenzahlung hat sich damit auch die Verkehrsanschauung des Begriffes „bar“ verschoben.

Der Begriff des Bargeldes umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist.

Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des „Barvermögens“. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das „Barvermögen“ einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.


OLG Oldenburg, 20.12.2023 - Az: 3 U 8/23

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