Das Umgangsverfahren erledigt sich nicht durch Ablauf der Frist für einen Umgangsausschluss.
Ausnahmsweise kann der Umgangsantrag eines Elternteils zurückzuweisen sein, ohne dass weitere Anordnungen zum Umgang getroffen werden oder der Umgang befristet ausgeschlossen wird.
Ausnahmsweise kann der Umgangsantrag eines Elternteils zurückzuweisen sein, ohne dass weitere Anordnungen zum Umgang getroffen werden oder der Umgang befristet ausgeschlossen wird.
OLG Hamm, 03.11.2023 - Az: 13 UF 106/22
ECLI:DE:OLGHAM:2023:1103.13UF106.22.00
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