Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.116 Anfragen
Verbraucherinsolvenzverfahren zur Deckung des Kindesunterhalts
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Unterhaltsschuldner ist, wenn er nicht im Einzelfall die Unzumutbarkeit darlegt, grundsätzlich verpflichtet, zur Deckung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten. Er ist gehalten, Zahlungen an Drittgläubiger bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenzen einzustellen, um den unterhaltsberechtigten Kindern die Möglichkeit der erweiterten Pfändung bis zum Selbstbehalt nach § 850 d ZPO zu eröffnen.
Vorteile und Nachteile des Insolvenzverfahrens sind dabei im jeweiligen Einzelfall insgesamt gegeneinander abzuwägen. Ein Insolvenzverfahren muss der Unterhaltspflichtige nur dann einleiten, wenn die Vorteile des Verfahrens die Nachteile deutlich überwiegen. Von Unzumutbarkeit wäre etwa auszugehen, wenn dem Unterhaltsschuldner der Verlust seines Arbeitsplatzes drohen würde.
Die laufenden Unterhaltsansprüche der Kinder sind bevorrechtigt gem. § 850 d ZPO. Gem. § 850 c Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind sodann unpfändbar und damit auch im Insolvenzverfahren zugunsten der unterhaltsberechtigten Kinder vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt.
OLG Hamm, 11.12.2023 - Az: 4 UF 141/22
ECLI:DE:OLGHAM:2023:1211.4UF141.22.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...