Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.218 Anfragen

Verbraucherinsolvenzverfahren zur Deckung des Kindesunterhalts

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Unterhaltsschuldner ist, wenn er nicht im Einzelfall die Unzumutbarkeit darlegt, grundsätzlich verpflichtet, zur Deckung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten. Er ist gehalten, Zahlungen an Drittgläubiger bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenzen einzustellen, um den unterhaltsberechtigten Kindern die Möglichkeit der erweiterten Pfändung bis zum Selbstbehalt nach § 850 d ZPO zu eröffnen.

Vorteile und Nachteile des Insolvenzverfahrens sind dabei im jeweiligen Einzelfall insgesamt gegeneinander abzuwägen. Ein Insolvenzverfahren muss der Unterhaltspflichtige nur dann einleiten, wenn die Vorteile des Verfahrens die Nachteile deutlich überwiegen. Von Unzumutbarkeit wäre etwa auszugehen, wenn dem Unterhaltsschuldner der Verlust seines Arbeitsplatzes drohen würde.

Die laufenden Unterhaltsansprüche der Kinder sind bevorrechtigt gem. § 850 d ZPO. Gem. § 850 c Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind sodann unpfändbar und damit auch im Insolvenzverfahren zugunsten der unterhaltsberechtigten Kinder vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt.


OLG Hamm, 11.12.2023 - Az: 4 UF 141/22

ECLI:DE:OLGHAM:2023:1211.4UF141.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant