Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.081 Anfragen
Kein wirksamer Zuständigkeitswechsel auf den Zentralen Kindergeldservice Magdeburg durch Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit aus 2022
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.01.2022 ist, soweit er die Zuständigkeit der Familienkasse Sachsen-Anhalt Nord der Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, Standort Magdeburg, betrifft, unbestimmt und daher nichtig und unwirksam.
Soweit bei der örtlich zuständigen Familienkasse gegen deren Bescheid Einspruch eingelegt, dieser aber durch Einspruchsentscheidung der Familienkasse Zentraler Kinderservice Magdeburg zurückgewiesen wurde, ist für Klagen gegen den Bescheid der örtlich zuständigen Familienkasse die Familienkasse Zentraler Kindergeldservice nicht passivlegitimiert. Hingegen ist die Einspruchsentscheidung auf diesbezüglichen Antrag hin aufzuheben mangels sachlicher Zuständigkeit.
FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2023 - Az: 16 K 16111/23
ECLI:DE:FGBEBB:2023:1213.16K16111.23.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...