Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.656 Anfragen

Bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung drohen Ordnungsmittel!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern beide Kindeseltern ihren Machtkampf untereinander zu Lasten des Umgangs der Kinder mit dem Vater fortsetzen bis an die Grenze der wechselseitigen Schikane und dass in der Gesamtschau deutlich wird, dass beide Elternteile jeweils auf ihre formale Rechtsposition pochen und nicht bereit sind, zugunsten des Rechts der Kinder auf Umgang mit dem Vater flexibler zu agieren, so rechtfertigt dies es nicht, bei Verstößen gegen die gerichtlich gebilligte Umgangsregelung von Ordnungsmitteln abzusehen.

Vielmehr ist gerade bei derartig zerstrittenen Eltern, die nicht in der Lage sind, im Sinne ihrer Kinder vernünftig zu handeln, auf die Einhaltung gerichtlicher Regelungen besonders zu achten. Andernfalls wären solche obsolet.

Es bleibt dem Gericht schließlich unbenommen, einer Elternvereinbarung zum Umgang die gerichtliche Billigung zu versagen, sofern es eine solche für „ungünstig“ bzw. nicht mit dem Kindeswohl vereinbar hält. Liegt jedoch ein Gerichtsbeschluss vor, sind Verstöße dagegen grundsätzlich mit den entsprechenden Mitteln zu ahnden.


OLG Celle, 16.02.2023 - Az: 10 WF 168/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant