Der Erbengemeinschaft ist Zugang zum iCloud-Benutzerkonto des Erblassers sowie den darin enthaltenen Inhalten zu gewähren.
Gemäß § 1922 BGB i.V.m. dem Nutzungsvertrag über den Zugang zu einem in der iCloud abrufbaren Benutzerkonto haben die Erben einen Anspruch auf Zugangsgewährung. Denn ein solcher Anspruch ist vererblich und es stehen ihm weder das postmortale Persönlichkeitsrecht noch andere Rechte entgegen (vgl. BGH, 12.07.2018 - Az: III ZR 183/17).
LG Münster, 16.04.2019 - Az: 014 O 565/18
ECLI:DE:LGMS:2019:0416.14O565.18.00
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