Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.041 Anfragen

Parkplatzunfall und der Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Bei Parkplatzunfällen spricht ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch mitverursacht hat, wenn feststeht, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, während ein enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren nicht ausreichend ist.

Es fehlt regelmäßig an der erforderlichen Typizität, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Fahrzeug bereits stand, als der andere Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das stehende Fahrzeug hineingefahren ist.

Der Unfallgegner ist dabei beweisbelastet dafür, dass sich das rückwärtsfahrende Fahrzeug zum Kollisionszeitpunkt noch in der Rückwärtsbewegung befand und nicht etwa schon stand.


LG Münster, 14.02.2020 - Az: 8 O 99/18

ECLI:DE:LGMS:2020:0214.8O99.18.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.041 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant