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Schadensersatzansprüche nach einem Parkplatzunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fährt ein Fahrzeug auf einem Parkplatz aus einer markierten Parkbucht und kollidiert mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug, haftet der Fahrer für den entstandenen Schaden, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er die Parkplatzmarkierung verlassen hat und das vorbeifahrende Fahrzeug getroffen hat.

Auch auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. In der Abwägung überwiegt in diesem Fall das Verschulden des Fahrers, der aus der Parkbucht fuhr, sodass die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt.


LG Wuppertal, 27.04.2016 - Az: 3 O 377/14

ECLI:DE:LGW:2016:0427.3O377.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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