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Testamentarische Bestimmung eines Testamentsvollstreckers

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Hat der Erblasser testamentarisch eine bestimmte Person zum Testamentsvollstrecker bestellt, hat das Nachlassgericht vor Ausstellung des Testamentsvollstreckerzeugnisses zu prüfen, ob bei dieser Person eine Interessenkollision oder ein sonstiger Interessenkonflikt vorliegt, welche der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker für diesen Nachlass entgegenstehen können.


OLG Rostock, 30.07.2019 - Az: 3 W 19/19

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