Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.719 Anfragen

Nichtbestehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruches bei Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten zur Schenkung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verzichtet der Erbe erst nach dem Ableben des Erblassers auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch, so ist dieser Verzicht ein Erlassvertrag nach § 397 BGB, wobei für die Annahme eines solchen Erlassvertrages strenge Anforderungen zu stellen sind.

Die tatsächlichen Feststellungen für das Vorliegen eines Erlassvertrags betreffend den Pflichtteilsergänzungsanspruch können nach § 286 ZPO allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung getroffen werden.

Erfolgt eine Schenkung des Erblassers an einen Dritten mit Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten, ist ein Ausgleich dieser Schenkung im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs in analoger Anwendung des § 1375 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.

Die Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches ist wegen widersprüchlichen Verhaltens unzulässig, soweit der Pflichtteilsberechtigte der Schenkung zugestimmt hat.


LG Deggendorf, 19.09.2019 - Az: 32 O 779/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.719 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant