Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.660 Anfragen

Nichtbestehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruches bei Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten zur Schenkung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verzichtet der Erbe erst nach dem Ableben des Erblassers auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch, so ist dieser Verzicht ein Erlassvertrag nach § 397 BGB, wobei für die Annahme eines solchen Erlassvertrages strenge Anforderungen zu stellen sind.

Die tatsächlichen Feststellungen für das Vorliegen eines Erlassvertrags betreffend den Pflichtteilsergänzungsanspruch können nach § 286 ZPO allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung getroffen werden.

Erfolgt eine Schenkung des Erblassers an einen Dritten mit Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten, ist ein Ausgleich dieser Schenkung im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs in analoger Anwendung des § 1375 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.

Die Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches ist wegen widersprüchlichen Verhaltens unzulässig, soweit der Pflichtteilsberechtigte der Schenkung zugestimmt hat.


LG Deggendorf, 19.09.2019 - Az: 32 O 779/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.660 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant