Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.077 Anfragen

Wer bekommt die Ehewohnung bei einer Trennung?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Vorschrift des § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB zeigt, dass ein Anspruch auf Zuweisung der Nutzung der früheren Ehewohnung hinsichtlich der ganzen Wohnung bestehen, aber auch auf einen Teil der Wohnung beschränkt sein kann.

Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der Wohnung aus und bekundet er nicht innerhalb von sechs Monaten gegenüber dem anderen Ehegatten seine Rückkehrabsicht, wird unwiderleglich vermutet, dass dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung zusteht.

Hierdurch verliert die Wohnung aber nicht die Bedeutung als Ehewohnung; denn auch in diesem Fall ist eine Rückkehr denkbar, wenn sich die dem Auszug zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich ändern.

Im Übrigen ergibt sich dies auch aus der gesetzlichen Wertung von § 1361b Abs. 4 BGB. Gerade für diesen Fall soll dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten das Recht zur Nutzung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens erhalten bleiben, sofern während des Getrenntlebens keine wesentliche Änderung der Verhältnisse eintritt. Der Schutz gem. Abs. 4 entspricht insoweit dem Schutz, der auch gem. § 1361b Abs. 1, 2 BGB erlangt werden kann.


OLG München, 31.10.2022 - Az: 16 UF 907/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant