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Stillschweigende Vertragsverlängerung eines Mietvertrags nach Auszug?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gegenüber dem aus der Wohnung längst ausgezogenen Mitmieter kann der Vermieter nach einer Kündigung die stillschweigende Vertragsverlängerung nicht geltend machen, wenn ihm bekannt ist, dass dieser Mitmieter infolge des Auszugs den Gebrauch der Wohnung nicht fortsetzt.


LG Erfurt, 30.09.1999 - Az: 2a S 34/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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