Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.370 Anfragen
Pflicht der Ehegatten zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für beide Ehegatten grundsätzlich die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist.
Es besteht daher für beide Ehegatten jeweils die Verpflichtung, in eine Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten verringert, der in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird. Eine solche Verpflichtung bleibt auch nach der Scheidung als Nachwirkung der Ehe bestehen.
Die Ehegatten können die Pflicht zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung durch Vereinbarung wirksam abbedingen.
OLG Bamberg, 10.01.2023 - Az: 2 UF 212/22
ECLI:DE:OLGBAMB:2023:0110.2UF212.22.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.