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Voraussetzung der Erbunwürdigkeit wegen Urkundenunterdrückung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die pauschale Behauptung einer bestrittenen Demenz des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist nicht ausreichend, um in eine Beweisaufnahme über die Testierunfähigkeit einzutreten.

Eine Urkundenunterdrückung iSd § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB liegt nur dann vor, wenn ein gültiges Testament vernichtet oder nicht dem Nachlassgericht vorgelegt wird. Nicht ausreichend ist es, wenn andere Schriftstücke außerhalb des Testaments vernichtet oder nicht vorgelegt werden.


LG Traunstein, 26.11.2021 - Az: 5 O 793/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Erik, Oranienburg