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Voraussetzung der Erbunwürdigkeit wegen Urkundenunterdrückung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die pauschale Behauptung einer bestrittenen Demenz des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist nicht ausreichend, um in eine Beweisaufnahme über die Testierunfähigkeit einzutreten.

Eine Urkundenunterdrückung iSd § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB liegt nur dann vor, wenn ein gültiges Testament vernichtet oder nicht dem Nachlassgericht vorgelegt wird. Nicht ausreichend ist es, wenn andere Schriftstücke außerhalb des Testaments vernichtet oder nicht vorgelegt werden.


LG Traunstein, 26.11.2021 - Az: 5 O 793/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Natalie Reil, Landshut