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Keine Genehmigung der Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 wegen der Belastung durch die Corona-Pandemie

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die coronapandemiemaßnahmebedingten Eingriffe in das Schulleben führen nach Wiederherstellung des Präsenzunterrichts im Einzelfall weder nach § 3 VO-BF zu einem Anspruch auf eine besondere Förderung noch nach § 12 APO-GrundStGy zu einem Anspruch auf Wiederholung einer Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2022/2023.


VG Hamburg, 20.01.2023 - Az: 5 K 4231/22

ECLI:DE:VGHH:2023:0120.5K4231.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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