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Streit um eine Inobhutnahme

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Familiengerichte entscheiden nach einer Inobhutnahme lediglich über die dann erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Minderjährigen, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der zurückliegenden Inobhutnahme.

Die Inobhutnahme verliert mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder der Bestellung des Jugendamts zum Vormund nicht ihre Rechtsgrundlage.

Ein formeller Antrag gemäß § 1666 BGB an das Familiengericht ist erst ab der Geburt des Kindes zulässig.


VG Würzburg, 28.07.2020 - Az: W 3 S 20.894


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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JG