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Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unterhaltszahlungen im Sinn von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG sind auch solche Unterhaltszahlungen die nicht zur Befriedigung des sich nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 3 BGB ergebenden monatlichen Mindestunterhalts geleistet werden.

§ 5 Abs. 2 UVG enthält eine abschließende Sonderregelung, sodass weder die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB noch § 818 Abs. 3 BGB (analog) anwendbar sind.


VG Augsburg, 25.01.2022 - Az: Au 3 K 20.2327


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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