Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.932 Anfragen

Aufsichtspflicht des Großvaters und die Einsichtsfähigkeit eines 11-Jährigen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Hält sich der 11-Jährige Enkel über ein Wochenende beim Großvater auf, begründet dies noch keine stillschweigende, vertragliche Übernahme einer Aufsichtspflicht nach § 832 BGB.

Bei einem 11-Jährigen kann die Einsichtsfähigkeit nach § 828 Abs. 3 BGB in Bezug auf die Komplexität einer Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharing fehlen, weil es in diesem Alter regelmäßig am Verständnis für die komplexe und abstrakte Begehungsweise fehlen dürfte.

Hierzu führte das Gericht aus:

An die Annahme einer konkludenten Übernahme der Aufsichtspflichten sind strenge Anforderungen zu stellen, um überraschende Haftungslagen für den Dritten zu vermeiden und ihm die Möglichkeit der Absicherung und Schadensvorsorge einzuräumen. Indizien, die im Einzelfall für eine stillschweigende Übereinkunft sprechen können, sind z.B. die Entgeltlichkeit der Aufsichtsübernahme oder die Frage, inwieweit die Einräumung einer umfassenden Personenfürsorge mitsamt der Erziehung gewollt ist.

Demgemäß genügt für eine konkludente Übernahme der gesetzlichen Aufsichtspflichten nicht bereits das gemeinsame Spiel von eigenen und fremden Kindern bei einer Mutter und die damit verbundene Aufsicht, ebenso wenig die Beaufsichtigung der Kinder durch einen Familienangehörigen, außer, die Aufsicht über das Kind wird für längere Zeit infolge der räumlichen Trennung unmöglich, etwa bei Ferien bei den Großeltern.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant